Allgemeine Geschäftsbedingungen


Geltungsbereich

  1. Die nuConsult Mannheim ug (nachfolgend nuConsult genannt) erbringt Lieferungen, Leistungen und Dienste ausschließlich auf der Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
  2. Diese gelten ebenso für sämtliche künftige Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart und vorgelegt werden.
  3. Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Fassung.
  4. Von diesen Bedingungen abweichende Regelungen und/oder Nebenabreden, insbesondere auch Geschäftsbedingungen des Kunden, werden nur wirksam, wenn nuCosnult sie schriftlich bestätigt.

Angebot und Vertragsabschluss

  1. Die von uns vorgelegten Angebote sind freibleibend, sofern im Angebot nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist.
  2. Der Kunde ist grundsätzlich an seinen Auftrag gebunden.
  3. Zum wirksamen Vertragsabschluss bedarf es der schriftlichen Auftragsbestätigung durch nuConsult.
  4. Werden unmittelbar Leistungen erbracht oder Rechnungen gestellt, so gelten diese als Bestätigung.

Preise

  1. Alle Preisangaben verstehen sich zuzüglich der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Mehrwertsteuer.

Zahlungsbedingungen

  1. Alle Zahlungen sind binnen 10 Tagen nach Rechnungsstellung rein netto ohne jeglichen Abzug auf ein von nuConsult angegebenes Konto zu leisten.
  2. Maßgebend für die rechtzeitige Zahlung ist das Datum des Geldeingangs bei nuConsult.
  3. Abweichende Vereinbarungen über Fälligkeit und Abzüge bedürfen der Schriftform.
  4. Gerät der Kunde mit einer Zahlung in Verzug oder liegen konkrete Anhaltspunkte für eine bevorstehende Zahlungsunfähigkeit des Kunden vor, so ist die nuConsult berechtigt, eine Vorauszahlung zu verlangen oder entsprechende Sicherheiten zu fordern. NuConsult ist berechtigt, ihre Leistungen bis zu deren Erfüllung einzustellen.

Eigentumsvorbehalt

  1. Die von nuConsult erbrachten Dienstleistungen, gelieferten Produkte und/oder Waren bleiben bis zur Erfüllung aller, auch künftiger Forderungen der gesamten Geschäftsbeziehung mit dem Kunden als Vorbehaltsware Eigentum von nuConsult.
  2. Es ist dem Kunden untersagt, die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware zu verpfänden oder als Sicherheit zu übereignen.
  3. Der Kunde kann die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr verändern, verarbeiten oder in sonstiger Weise an seine Anforderungen anpassen.
  4. Die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund (Versicherung, unerlaubte Handlung) bzgl. der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Ware entstehenden Forderungen tritt der Kunde bereits jetzt zur Sicherheit in vollem Umfang an nuConsult ab.

Lieferung/Leistung

  1. Die von nuConsult genannten Termine und Fristen sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
  2. Im Rahmen des Vertragsverhältnisses sind Teillieferungen und Teilleistungen jederzeit zulässig, sofern nicht schriftlich ausdrücklich die Gesamtleistung/-lieferung vereinbart wurde.
  3. Auch bei verbindlichen Terminen und Fristen sind Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt oder anderen Ereignissen, die die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen (unverschuldete Betriebsstörungen, behördliche Anordnungen, keine oder verspätete Zulieferungen) von nuConsult nicht zu vertreten. NuConsult ist berechtigt, die Leistung/Lieferung für die Dauer der Behinderung und im Umfang ihrer Auswirkungen hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils der Leistung/Lieferung ganz oder teilweise vom Vertrag zurücktreten.
  4. Sofern sich nuConsult in Verzug befindet, hat der Kunde eine angemessene Nachfrist (mind. 4 Wochen) mit Ablehnungsandrohung zu setzen. Erst nach erfolglosem Verstreichen dieser Frist ist der Kunde berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Schadenersatzansprüche kann er nur geltend machen, wenn nuConsult den Verzug vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt hat.
  5. Bei Teilleistungs-/Teillieferungsverzug gelten die Rechte nur für die bis zu diesem Zeitpunkt nicht durchgeführten Leistungen oder Lieferungen.
  6. Durch nachträgliche änderungs- und Ergänzungswünsche des Kunden verlängert sich die Lieferzeit angemessen.

Mängelrüge und Gewährleistung

  1. Bei Lieferung mangelhafter Ware ist die nuConsult nach ihrer Wahl zunächst zur Nachbesserung oder zur Ersatzlieferung berechtigt.
  2. Nach fehlgeschlagener Nachbesserung oder erfolgloser Ersatzlieferung innerhalb einer angemessenen Frist ist der Kunde berechtigt, eine Herabsetzung des Preises oder die Rückgängigmachung des Vertrages zu verlangen.
  3. Der Kunde – soweit er Unternehmer ist – hat evtl. Mängel innerhalb von 2 Wochen nach Lieferung schriftlich mitzuteilen. Nach Ablauf dieser Frist sind jegliche Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen.
  4. Wird die gelieferte Ware durch den Kunden oder Dritte erweitert oder geändert, erlischt die Gewährleistung. Kann der Kunde nachweisen, dass die jeweilige änderung oder Erweiterung den Mangel nicht verursacht oder mit verursacht hat, so bleibt die Gewährleistung bestehen.
  5. Eine Haftung der nuConsult für normale Abnutzung ist ausgeschlossen. Fehler und Störungen, die auf unsachgemäße Bedienung, unüblichen Betriebsbedingungen oder auf die Verwendung ungeeigneter Betriebsmittel zurückzuführen sind, schließen Gewährleistungsansprüche aus.
  6. Gewährleistungsansprüche gegen nuConsult stehen nur dem unmittelbaren Kunden zu und sind an Dritte nicht abtretbar.

Schutzrechte

  1. Werden von Dritten Schutzrechtsverletzungen an von nuConsult gelieferten Waren oder erbrachten Leistungen behauptet, so ist nuConsult berechtigt, die notwendigen änderungen, den Austausch oder die Rücknahme gegen Kaufpreiserstattung durchzuführen. Der Kunde kann daraus keine weiteren vertraglichen Rechte herleiten.

Haftung

  1. Für die Wiederherstellung von Daten haftet nuConsult nur, wenn sie den Verlust vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht hat und der Kunde sichergestellt hat, dass eine Datensicherung – in die er von nuConsult ordnungsgemäß eingewiesen wurde – erfolgt ist, sodass die Daten mit vertretbarem Aufwand rekonstruiert werden können.

Datenschutz

  1. nuConsult speichert und verarbeitet die ihr im Rahmen der Geschäftsverbindungen bekannt gewordenen (durch den Kunden oder Dritten) und für deren Abwicklung notwendigen Kundendaten im Rahmen des Bundesdatenschutzgesetzes.

Gerichtsstand

  1. Soweit der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich rechtliches Sondervermögen ist, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten Amtsgericht Mannheim

Anwendbares Recht

  1. Für die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen nuConsult und dem Kunden gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Salvatorische Klausel

  1. Sollten einzelne Regelungen dieser Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Regelungen nicht. Das gleiche gilt im Falle einer Regelungslücke.